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Adobe stellt Nutzungsbedingungen klar: Keine Eigentumsrechte oder KI-Training mit Nutzerinhalten

BY Oliver Welling

Adobe hat kürzlich seine Nutzungsbedingungen klargestellt, nachdem Nutzer heftige Reaktionen auf eine unklare Formulierung gezeigt hatten. Viele Benutzer befürchteten, dass Adobe Rechte an ihren Arbeiten beanspruchen könnte. Das Unternehmen hat jedoch betont, dass diese Bedenken unbegründet sind.

Gestern mussten Benutzer von Adobe Creative Cloud neuen Nutzungsbedingungen zustimmen, die für Verwirrung sorgten. Die Formulierungen erweckten den Eindruck, Adobe könnte Rechte an den Arbeiten der Nutzer beanspruchen. Nutzer konnten die Apps nicht weiter verwenden oder deinstallieren, ohne den neuen Bedingungen zuzustimmen. Dies führte zu einer Welle von Beschwerden, insbesondere von prominenten Profis in der Kreativbranche.

Zunächst reagierte Adobe mit einer eher abweisenden Erklärung und betonte, dass diese Bedingungen seit Jahren bestehen und nur verdeutlicht wurden, um Transparenz zu schaffen. Diese erste Reaktion half jedoch wenig, um die Bedenken der Nutzer zu zerstreuen.

In der ersten Stellungnahme erklärte Adobe:

„Diese Richtlinie besteht seit vielen Jahren. Im Rahmen unseres Engagements für Transparenz gegenüber unseren Kunden haben wir Anfang dieses Jahres erläuternde Beispiele zu unseren Nutzungsbedingungen hinzugefügt, wann Adobe auf Nutzerinhalte zugreifen kann. Adobe greift aus verschiedenen Gründen auf Nutzerinhalte zu, unter anderem um einige unserer innovativsten Cloud-basierten Funktionen bereitzustellen, wie Photoshop Neural Filters und Hintergrund entfernen in Adobe Express, sowie um gegen verbotene Inhalte vorzugehen. Adobe greift nicht auf Inhalte zu, die lokal auf dem Gerät eines Benutzers gespeichert sind.“

Nach weiterem Druck veröffentlichte Adobe einen Blog-Beitrag, der ausführlichere Erklärungen und einen Änderungslog enthielt. Das Unternehmen betonte, dass es seine Inhaltsüberprüfungen transparenter gestalten wollte und erläuterte die Ergänzungen zu seinen Moderationsprozessen. Dabei wird jetzt sowohl manuelle als auch automatisierte Überprüfung eingesetzt.

Adobe klärte, dass die Überprüfungen sich auf CSAM (darunter versteht man Material, das sexuellen Missbrauch von Kindern darstellt) sowie auf Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen beziehen, wie z. B. Spam oder das Hosten von Inhalten für Erwachsene außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche. Außerdem erklärte Adobe, dass die Erstellung von Miniaturbildern ein Grund für die neuen Bedingungen ist.

Schließlich gab das Unternehmen zwei wesentliche Zusicherungen:

Adobe trainiert die Firefly Generative AI-Modelle nicht mit Kundendaten. Diese Modelle werden auf einem Datensatz aus lizenzierten Inhalten, wie Adobe Stock, und gemeinfreien Inhalten, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, trainiert.

Adobe wird niemals das Eigentum an den Arbeiten der Kunden übernehmen. Kunden besitzen ihre Inhalte, und Adobe beansprucht keinerlei Eigentumsrechte daran.

Adobe plant, die Nutzungsbedingungen weiter zu klären, die Kunden beim Öffnen der Anwendungen sehen.

Keyfacts:

Adobe klärte die Nutzungsbedingungen nach Nutzerbeschwerden.

Nutzer befürchteten, Adobe beanspruche Rechte an ihren Inhalten.

Inhaltsüberprüfungen erfolgen zur Erkennung von CSAM und anderen Verstößen.

KI-Modelle werden nicht mit Nutzerdaten trainiert.

Nutzer behalten das Eigentum an ihren Arbeiten.

Diese Klarstellungen sollen die Nutzer über ihre Rechte und die Praktiken des Unternehmens beruhigen.

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#Adobe #CreativeCloud #KI

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