Das EU-Parlament hat sich auf ein Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz geeinigt. Es verbietet Anwendungen, die mit hohen Risiken für die Sicherheit verbunden sind – etwa Gesichtserkennung. Experten begrüßen die Entscheidung.

Das Europäische Parlament hat das weltweit erste KI-Gesetz beschlossen. Die Abgeordneten verabschiedeten einen entsprechenden Text, der in den kommenden Monaten mit den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission weiter verhandelt werden muss.

Der “AI Act” verbietet hochriskante KI-Systeme, etwa biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Echtzeit. “Gesichtserkennung zur Überwachung kennen wir aus China, diese Anwendung von Technologie hat in einer liberalen Demokratie nichts zu suchen”, erklärte die deutsche EU-Abgeordnete Svenja Hahn (FDP).

Auch andere Anwendungen, die mit hohen Risiken für die Sicherheit von Menschen verbunden sind, sollen verboten oder stark eingeschränkt werden. Danach staffeln sich die Auflagen, je nachdem, wie riskant die Anwendungen sind. Hier wird zwischen risikoarmer, begrenzt riskanter, zu riskanter und verbotener KI unterschieden. KI-Systeme, die Menschen nach ihrem sozialen Verhalten oder ethnischen Merkmalen klassifizieren, wären nach dem Willen des EU-Parlaments ebenfalls nicht zulässig

Experte warnt vor Überregulierung

Der Digitalverband Bitkom begrüße das Gesetz grundsätzlich, sagte Verbandschef Achim Berg. Allerdings gelte es, bei den weiteren Beratungen nun eine Überregulierung abzuwenden. Der Begriff der Hochrisiko-Anwendung dürfe nicht zu weit gefasst werden. “Es kommt darauf an, nur solche Anwendungen scharf zu regulieren, von denen in der Anwendungspraxis tatsächlich massive Gefahren und Risiken ausgehen können.” Berg forderte außerdem eine klare Definition von KI. “Aus dem ‘AI Act’ darf kein ‘Software Act’ werden, der alle statistischen Systeme oder sogar nahezu jegliche Software regulatorisch erfasst.”

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