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GEMA erhebt Klage gegen OpenAI zur Klärung der Vergütungspflicht für KI-Nutzung von Musikwerken

KINEWS24.de - GEMA erhebt Klage gegen OpenAI

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GEMA erhebt Klage gegen OpenAI: Die GEMA, eine der größten Verwertungsgesellschaften für Musikwerke weltweit, hat eine richtungsweisende Klage gegen den KI-Anbieter OpenAI eingereicht. Die Musterklage, die beim Landgericht München am 13. November 2024 eingereicht wurde, zielt darauf ab, die Vergütungspflicht von KI-Anbietern für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu klären. Dabei richtet sich die Klage sowohl gegen die US-amerikanische Muttergesellschaft OpenAI, L.L.C. als auch gegen die europäische Tochtergesellschaft OpenAI Ireland Ltd.

Hintergrund der Klage: Nutzung von Songtexten ohne Lizenz

OpenAI, das Unternehmen hinter dem bekannten KI-Chatbot ChatGPT, hat sich in den letzten Jahren zum führenden Anbieter im Bereich generativer Künstlicher Intelligenz entwickelt. Schätzungen zufolge erzielte das Unternehmen 2023 einen Umsatz von über 2 Milliarden Dollar und strebt für 2024 Umsätze von bis zu 5 Milliarden Dollar an. Die GEMA wirft OpenAI vor, in ihren Modellen urheberrechtlich geschützte Songtexte aus dem Repertoire deutscher Künstler ohne Lizenz und Vergütung für die Urheber verwendet zu haben.

Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, betont, dass „die Songs unserer Mitglieder nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme sind.“ Die GEMA hat ein Lizenzmodell entwickelt, das sicherstellen soll, dass Musikschaffende fair vergütet werden, wenn ihre Werke zur Schulung oder Generierung neuer KI-Inhalte genutzt werden.

Ziel der Klage: Schaffung eines Lizenzmodells für KI-gestützte Systeme

Die Klage der GEMA zielt darauf ab, ein Grundsatzurteil zur Vergütungspflicht von KI-Anbietern herbeizuführen. Das Verfahren soll nachweisen, dass OpenAI geschützte Inhalte systematisch für das Training ihrer KI-Modelle verwendet. Während viele Internetdienste für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke Lizenzen erwerben, sieht die GEMA bei OpenAI einen klaren Verstoß gegen die Rechte der Urheber.

Das von der GEMA vorgestellte Lizenzmodell für KI-Anwendungen sieht vor, dass Musikschaffende fair an den Erlösen beteiligt werden, wenn ihre Werke für das Training und die Generierung von KI-Inhalten genutzt werden. Ziel ist es, ein rechtlich sicheres und faires Modell zu etablieren, das den wirtschaftlichen Interessen sowohl der Kreativen als auch der KI-Anbieter gerecht wird.

Unterstützung durch namhafte deutsche Musikschaffende

Zahlreiche bekannte deutsche Künstlerinnen und Künstler, darunter Kristina Bach („Atemlos“), Rolf Zuckowski, Reinhard Mey und Inga Humpe, unterstützen die Klage der GEMA. Ihre Werke wurden nachweislich durch KI-Systeme wie ChatGPT genutzt, ohne dass die Urheber eine Vergütung erhielten.

Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, hebt die Bedeutung der Klage hervor: „Es geht um die Lebensgrundlage von uns Kreativschaffenden.“ Die GEMA setzte sich bereits in ihrer kürzlich veröffentlichten „KI-Charta“ für den Schutz kreativer Werke in KI-Anwendungen ein. Diese Charta umfasst zehn Kernprinzipien, darunter den Schutz des geistigen Eigentums, Transparenz, Verantwortung der KI-Anbieter und faire Vergütung der Kreativen.

Rechtliche Herausforderung: Grundsatzfragen zur Vergütung bei KI-Nutzung

Die rasante Entwicklung generativer KI-Systeme wirft grundlegende Rechtsfragen auf. Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA, erklärt: „Die neue Technologie stellt uns vor grundsätzliche Rechtsfragen, die wir unbedingt klären müssen.“ Die GEMA sieht die Klage als entscheidenden Schritt, um Rechteinhaber in die Lage zu versetzen, eine gerechte Entlohnung für die Nutzung ihrer Werke in KI-Anwendungen zu erhalten.

Bedeutung für die Zukunft der Musikbranche und KI-Technologie

Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Musik- und Kreativbranche haben. Ein Urteil zugunsten der GEMA könnte weltweit ähnliche Ansprüche stärken und die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch KI-Anbieter unter striktere Auflagen stellen.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte von rund 95.000 Mitgliedern und über zwei Millionen Rechteinhabern weltweit. Als eine der größten Verwertungsgesellschaften der Welt setzt sich die GEMA für die Interessen von Komponistinnen, Textdichterinnen und Musikverlagen ein und fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI.

Kritikliste zur GEMA: Ein Steinwurf aus dem Glashaus

Die GEMA, die sich mit ihrer Klage gegen OpenAI als Verteidigerin der Künstlerrechte positioniert, steht selbst massiv in der Kritik – auch und gerade von den Kreativen, die sie angeblich schützt. Hier sind einige wesentliche Kritikpunkte, die zeigen, dass die GEMA ihre eigene Transparenz und Fairness dringend verbessern könnte:

1. Intransparente Entscheidungsprozesse
  • Überraschende Entscheidungen: Die Übernahme des Digitalvertriebs Zebralution kam für viele Mitglieder völlig überraschend. Die Entscheidung wurde ohne ausreichend transparente Einbindung getroffen, was zu Misstrauen führt und Fragen über die Entscheidungsprozesse aufwirft.
  • Verteilung der Einnahmen: Kritiker bemängeln die mangelnde Transparenz, wie genau die Einnahmen an die Urheber und Verlage verteilt werden. Die undurchsichtigen Mechanismen lassen viele Künstler ratlos zurück und fördern das Misstrauen gegenüber der Organisation.
  • Fehlerhafte Datenbank: Die GEMA-Datenbank enthält zahlreiche Fehler, die eine korrekte Abrechnung erschweren und Zweifel an der Verlässlichkeit des gesamten Systems aufwerfen.
2. Marktverzerrung und Wettbewerbsprobleme
  • Monopolstellung: Die GEMA hat in Deutschland eine marktbeherrschende Position, die kritisiert wird, da sie Wettbewerbsverzerrungen begünstigt und den Markt für alternative Verwertungsgesellschaften einschränkt.
  • Einstieg in den Digitalvertrieb: Durch den Erwerb von Zebralution ist die GEMA gleichzeitig als Marktteilnehmerin im Digitalvertrieb aktiv. Diese Doppelrolle als Wettbewerberin und Verwertungsgesellschaft wird als Interessenkonflikt wahrgenommen und schwächt die Glaubwürdigkeit der GEMA.
3. Umstrittene Tarife und Gebühren
  • Hohe Gebühren: Besonders kleine Veranstalter und Clubs kritisieren die hohen GEMA-Gebühren, die oft als unverhältnismäßig für kleinere Events empfunden werden und die wirtschaftliche Belastung erhöhen.
  • Unflexible Tarifstruktur: Die GEMA-Tarife werden als starr und unpassend für kleine Veranstaltungen kritisiert, was vielen Kreativschaffenden und Veranstaltern den Zugang zu angemessen vergüteter Musik erschwert.
4. Problematische „GEMA-Vermutung“
  • Die sogenannte „GEMA-Vermutung“, bei der grundsätzlich angenommen wird, dass die GEMA die Rechte aller Urheber vertritt, sorgt für Unmut. Sie zwingt Veranstalter, aufwendig zu beweisen, wenn sie nur GEMA-freie Musik verwenden – ein bürokratischer Aufwand, der vielen als hinderlich und unangemessen erscheint.
5. Fehlender Reformwillen und alternative Verwertungsgesellschaften
  • Mehr Mitbestimmung gefordert: Zahlreiche Mitglieder und Branchenverbände fordern seit Langem mehr Mitbestimmung und eine transparenter agierende GEMA, was jedoch häufig unbeantwortet bleibt.
  • Alternative Verwertungsgesellschaften: Projekte wie die C3S bieten mehr Transparenz und Flexibilität und gewinnen zunehmend an Zuspruch, da sie als Alternative zur intransparenten Struktur der GEMA wahrgenommen werden.

Fazit GEMA erhebt Klage gegen OpenAI

Angesichts der vielen Kritikpunkte sollte die GEMA dringend eigene Missstände angehen, bevor sie sich als moralische Instanz gegen KI-Anbieter wie OpenAI stellt. Ein gerechter und transparenter Umgang mit den Urhebern, die sie vertritt, wäre ein sinnvollerer Ansatz, um die Interessen der Kreativschaffenden tatsächlich zu schützen.

Quelle:

Pressemitteilung

Weitere Informationen zur Klage gegen OpenAI und zur KI-Charta der GEMA finden Sie auf der GEMA-Website.

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