GEMA verklagt Suno: Die GEMA hat am 21. Januar 2025 beim Landgericht München Klage gegen den amerikanischen Anbieter Suno Inc. eingereicht. Der Anbieter steht im Verdacht, urheberrechtlich geschützte Musikwerke ohne Erlaubnis für das Training seiner KI-Modelle genutzt zu haben. Diese Klage könnte weitreichende Konsequenzen für die Nutzung von KI im Musiksektor haben.
Bereits im November 2024 hatte die GEMA einen ähnlichen Rechtsstreit gegen OpenAI begonnen, der auf die unautorisierte Nutzung geschützter Songtexte abzielte. Die Klage sorgte international für Aufsehen und legte den Grundstein für eine breitere Diskussion über die Balance zwischen Innovation und dem Schutz geistigen Eigentums. Hier findest du mehr zu der ersten Klage der GEMA gegen OpenAI.
Das musst du wissen – GEMA verklagt Suno
- Urheberrechtliche Nutzung ohne Genehmigung: Suno wird vorgeworfen, geschützte Songs wie „Atemlos“ und „Forever Young“ für KI-Trainingszwecke verwendet zu haben.
- Monetäre Ungerechtigkeit: Trotz Einnahmen durch Abo-Modelle gehen Rechteinhaber wie GEMA-Mitglieder leer aus.
- Teil eines größeren Trends: Die Klage folgt ähnlichen Maßnahmen der GEMA gegen andere KI-Anbieter, darunter OpenAI im November 2024.
- Rechtsstreit mit Signalwirkung: Die Entscheidung wird weitreichende Implikationen für die Musik- und Technologiebranche haben.
Warum klagt die GEMA gegen Suno?
Die GEMA sieht durch das Geschäftsmodell von Suno eine Verletzung von Urheberrechten und eine Bedrohung für die gerechte Vergütung von Künstler*innen.
Hauptvorwürfe GEMA verklagt Suno im Detail
- Nutzung geschützter Werke: Suno hat offenbar bekannte Songs wie „Mambo No. 5“, „Cheri Cheri Lady“ und „Daddy Cool“ genutzt, um KI-Modelle zu trainieren. Dadurch entstehen generierte Inhalte, die den Originalen teils täuschend ähnlich sind.
- Keine Vergütung der Rechteinhaber: Obwohl Suno monatliche Abogebühren (ca. 10 USD) erhebt, werden die tatsächlichen Urheber nicht beteiligt.
- Verstöße gegen das Urheberrecht: Die GEMA argumentiert, dass der kommerzielle Nutzen solcher Modelle eine faire Lizenzierung und Vergütung voraussetzt.
Die Klage unterstreicht das Ziel der GEMA, eine Balance zwischen Innovation und dem Schutz von Künstlerrechten zu schaffen.
Rechtlicher Kontext: Eine Grundsatzfrage für KI und Musik
Die Klage gegen Suno ist ein Präzedenzfall für den Umgang mit KI-generierten Inhalten. Sie greift zwei zentrale Fragen auf:
- Darf KI geschützte Werke ohne Lizenz für Trainingszwecke nutzen?
- Wie kann eine faire Vergütung für Urheber in einer zunehmend KI-gestützten Musikindustrie sichergestellt werden?
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte die künftige Regulierung von KI im Kreativbereich maßgeblich beeinflussen.
Folgefragen (FAQs) GEMA verklagt Suno
1. Welche Songs sind konkret betroffen?
Suno steht im Verdacht, unter anderem folgende Titel verwendet zu haben:
- „Atemlos“ (Kristina Bach)
- „Forever Young“ (Alphaville)
- „Mambo No. 5“ (Lou Bega)
- „Daddy Cool“ (Boney M.)
- „Cheri Cheri Lady“ (Modern Talking)
2. Wo kann man die fraglichen Audio-Beispiele hören?
Die GEMA hat auf ihrer Website eine Vergleichsseite veröffentlicht, auf der Originalsongs und generierte KI-Versionen gegenübergestellt werden. Hier geht es zu den Hörbeispielen.
3. Hat Suno auf die Vorwürfe reagiert?
Bislang gibt es keine offizielle Stellungnahme von Suno zur GEMA-Klage. Mikey Shulman, Mitbegründer von Suno, betonte jedoch in früheren Interviews, dass die Technologie keine Songs direkt kopiere, sondern musikalische Muster und Strukturen lerne.
4. Welche Konsequenzen drohen Suno?
Sollte das Gericht zugunsten der GEMA entscheiden, könnte Suno gezwungen werden:
- Lizenzen für verwendete Werke nachträglich zu erwerben.
- Künftige Trainingsdaten transparent offenzulegen.
- Künstler*innen an den Einnahmen zu beteiligen.
5. Gibt es ähnliche Klagen?
Im November 2024 verklagte die GEMA OpenAI wegen der unautorisierten Nutzung von Songtexten. Zudem stehen andere Anbieter wie Stability AI und Google MusicLM unter Beobachtung.
Praktische Tipps für Künstler*innen und Rechteinhaber
Falls du selbst Künstler*in bist, gibt es Schritte, die du unternehmen kannst, um deine Rechte zu schützen:
- Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft: Eine Mitgliedschaft bei der GEMA bietet dir rechtlichen Schutz und sichert dir Einnahmen.
- Überwachung von KI-Plattformen: Verfolge aufmerksam, ob deine Werke ohne Zustimmung genutzt werden.
- Rechtsberatung einholen: Lass dich über mögliche Klagen oder Lizenzierungsstrategien informieren.
- Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen: Setze dich für transparente Nutzungsbedingungen ein, statt KI pauschal abzulehnen.
Konkrete Hintergründe zu den Hörbeispielen
Die GEMA hat eine Seite veröffentlicht, auf der KI-generierte Songs mit den Originalen verglichen werden. Die Beispiele zeigen, dass die Werke von Suno teilweise verblüffend ähnlich klingen:
- „Atemlos durch die Nacht“: Die KI-Version weist eine fast identische Melodieführung wie das Original auf.
- „Forever Young“: Auch hier sind große Übereinstimmungen im Tempo und der Harmoniestruktur erkennbar.
- „Daddy Cool“: Der Beat und die charakteristische Bassline wurden nahezu identisch reproduziert.
Diese Ähnlichkeiten untermauern die Argumentation der GEMA, dass Suno urheberrechtlich geschütztes Material missbraucht hat. Hier findest du die vollständigen Audiovergleiche.
Was bedeutet das für die Zukunft von KI in der Musikindustrie?
Der Fall Suno könnte als Katalysator für umfassende rechtliche Regelungen dienen. Einige mögliche Entwicklungen:
- Striktere Lizenzanforderungen: KI-Anbieter könnten dazu verpflichtet werden, Trainingdaten zu lizenzieren.
- Neue Vergütungsmodelle: Es könnten innovative Ansätze entstehen, um Künstler*innen an KI-generierten Einnahmen zu beteiligen.
- Technologische Transparenz: Anbieter müssten offenlegen, wie ihre Modelle trainiert werden, um die Einhaltung von Urheberrechten zu gewährleisten.
Für Künstler*innen könnte dies eine Chance sein, von der Wertschöpfung durch KI zu profitieren, anstatt sie ausschließlich als Bedrohung zu sehen.
Schlussfolgerung – GEMA vs. Suno: Ein wegweisender Rechtsstreit
Die Klage der GEMA gegen Suno markiert einen entscheidenden Moment in der Debatte um die Nutzung von KI in kreativen Bereichen. Während KI-Technologie enorme Potenziale bietet, steht die faire Vergütung von Künstler*innen im Mittelpunkt.
Die Entscheidung wird nicht nur für die Musikindustrie wegweisend sein, sondern auch für andere Sektoren, in denen KI generative Inhalte produziert.
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Quellen GEMA verklagt Suno
- GEMA News: Klage gegen Suno
- Audio-Vergleiche zu Suno
- CISAC-Bericht zur GEMA-Klage
- Music Week: Bericht zur GEMA-Klage
- Vorherige GEMA-Klage gegen OpenAI
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