KI-Urheberrecht: Ist KI-generierte Kunst urheberrechtlich schützbar? Gericht bestätigt: Ohne menschliche Urheberschaft kein Schutz für KI-Kunstwerke. Hintergründe zum Urteil & Debatte um KI-Urheberrecht.KI-Urheberrecht: Ist KI-generierte Kunst urheberrechtlich schützbar? Gericht bestätigt: Ohne menschliche Urheberschaft kein Schutz für KI-Kunstwerke. Hintergründe zum Urteil & Debatte um KI-Urheberrecht.

Urheberrechtsschutz für KI-Kunstwerk abgelehnt – Gericht bestätigt Erfordernis menschlicher Urheberschaft

Hintergrund des Rechtsstreits zwischen KI-Entwickler und Copyright Office

Der amerikanische Informatiker Stephen Thaler hat ein KI-System namens “Creativity Machine” entwickelt, das nach seinen Angaben völlig eigenständig, also ohne jede menschliche Beteiligung, visuelle Kunstwerke generieren kann.

Mit diesem System wurde unter anderem das Werk “A Recent Entrance to Paradise” erschaffen. Thaler reichte beim United States Copyright Office, der US-Behörde für Urheberrechtsanmeldungen, einen Antrag auf Urheberrechtsschutz für dieses Kunstwerk ein. Als Urheber gab er dabei nicht sich selbst, sondern die KI “Creativity Machine” an. Er selbst beanspruchte als Besitzer der KI das Urheberrecht am Werk der Maschine als “Werk auf Bestellung”.

KI Urheberrecht: Ablehnung der Anmeldung durch das Copyright Office

Das Copyright Office lehnte die Anmeldung jedoch ab. Es vertrat die Ansicht, dass eine menschliche Urheberschaft unverzichtbare Voraussetzung für ein gültiges Urheberrecht sei. Da das streitgegenständliche Werk nach Thalers eigenen Angaben vollständig autonom von einer KI ohne menschliche Beteiligung erzeugt wurde, sei die Ablehnung der Anmeldung korrekt gewesen.

Thaler beantragte daraufhin zweimal eine Überprüfung dieser Entscheidung. Das Copyright Office blieb aber bei seiner ablehnenden Haltung.

KI Urheberrecht: Klage gegen die Entscheidung als Verstoß gegen Verwaltungsrecht

In der Folge klagte Thaler vor dem United States District Court for the District of Columbia gegen die Entscheidung des Copyright Office. Er sah darin einen Verstoß gegen das Administrative Procedure Act, das US-Verwaltungsverfahrensgesetz.

In den Anträgen auf Entscheidung per Summary Judgement ging es dabei nur um die rechtliche Frage, ob ein rein von einer KI ohne menschliche Beteiligung generiertes Werk nach geltendem Recht urheberrechtlich schützbar ist.

Gericht gibt Copyright Office Recht

Das Gericht gab in seinem Urteil vom 18. August 2023 dem Copyright Office Recht. Es stellte fest, dass nach dem Urheberrechtsgesetz und langjähriger Rechtspraxis die menschliche Urheberschaft tatsächlich eine unverzichtbare Voraussetzung für Urheberrechtsschutz darstellt. Ohne menschliche Schöpfungshandlung könne kein schützenswertes Werk entstehen.

Da das streitgegenständliche Kunstwerk nach Thalers eigenen Angaben vollständig autonom von einer KI erzeugt wurde, sei die Ablehnung der Anmeldung durch das Copyright Office rechtlich korrekt gewesen. Thalers Antrag auf Summary Judgement wurde daher abgelehnt, der Antrag des Copyright Office auf Summary Judgement stattgegeben.

Fazit KI Urheberrecht

Diese Gerichtsentscheidung bestätigt, dass ein rein von einer KI ohne menschliche Beteiligung generiertes Werk nach derzeitiger Rechtslage nicht urheberrechtlich schützbar ist. Für eine Änderung dieses Status Quo wären gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich. Solange die menschliche Urheberschaft als Voraussetzung für Urheberrechtsschutz gilt, können KI-Systeme nicht selbst als Urheber und Inhaber von Schutzrechten auftreten. Die Debatte um KI-Kunstwerke und Urheberrecht geht damit in eine neue Runde.

Quelle: Gerichts-Dokument

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