Forderungen der deutschen Wirtschaft zur Umsetzung der KI-VerordnungForderungen der deutschen Wirtschaft zur Umsetzung der KI-Verordnung

Führende Wirtschaftsverbände Deutschlands haben ein Positionspapier zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung veröffentlicht. Die Federführung bei der Erstellung des Dokuments lag bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Diese einflussreichen Organisationen repräsentieren ein breites Spektrum der deutschen Wirtschaft, von Großkonzernen bis hin zu mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben.

Das Papier wurde als Reaktion auf die kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedete KI-Verordnung erstellt. Es zielt darauf ab, die Position der deutschen Wirtschaft zur Umsetzung dieser Verordnung darzulegen und konkrete Forderungen an die politischen Entscheidungsträger zu formulieren. Die Verfasser streben eine innovationsfreundliche und einheitliche Implementierung der Verordnung in der gesamten Europäischen Union an.

Mit diesem Positionspapier wollen die Wirtschaftsvertreter aktiv Einfluss auf den bevorstehenden Umsetzungsprozess der KI-Verordnung nehmen. Sie adressieren dabei sowohl die nationale als auch die europäische Ebene und fordern eine sorgfältige Balance zwischen notwendiger Regulierung und der Förderung von Innovation im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Das Dokument dient als Leitfaden für Politiker, Behörden und andere Stakeholder, die an der praktischen Umsetzung der Verordnung beteiligt sein werden.

Das musst Du Wissen – Forderungen der deutschen Wirtschaft zur Umsetzung der KI-Verordnung

• Forderung nach einer innovationsfreundlichen und einheitlichen Umsetzung der KI-Verordnung in der EU
• Vermeidung von Überregulierung und bürokratischen Hürden für Unternehmen
• Präzisierung der KI-Definition und Risikoeinstufung unter Berücksichtigung des Einsatzzwecks
• Schaffung einer angemessenen Governance-Struktur auf nationaler und europäischer Ebene
• Schutz von geistigem Eigentum und Urheberrechten bei generativer KI

Die deutsche Wirtschaft begrüßt grundsätzlich die Verabschiedung der KI-Verordnung durch die Europäische Union. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um einen regulatorischen Rahmen zu schaffen, der Verbrauchern und Unternehmen Sicherheit beim Einsatz von KI gibt und Vertrauen in diese zukunftsweisende Technologie fördert. Das Positionspapier betont nachdrücklich, dass KI zu den Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts gehört und enorme wirtschaftliche Anwendungsmöglichkeiten bietet.

Das Papier unterstreicht das große Potenzial von KI für die Steigerung von Innovation, Wachstum, Produktivität und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es wird eine wichtige Unterscheidung zwischen traditionellen KI-Systemen, die hauptsächlich Daten analysieren und Ergebnisse vorhersagen, und generativer KI getroffen, die eigenständig neue Inhalte erschafft. Diese Differenzierung ist entscheidend für das Verständnis der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten und der damit verbundenen regulatorischen Herausforderungen.

Trotz des großen Potenzials wird mit Besorgnis festgestellt, dass deutsche Unternehmen KI bisher nur zögerlich einsetzen. Eine aktuelle Studie des Branchenverbandes Bitkom zeigt, dass für 54 Prozent der deutschen Firmen der Einsatz von generativer KI heute und in Zukunft keine Rolle spielt. Die Verfasser des Papiers warnen eindringlich davor, dass diese Zurückhaltung nicht durch bürokratische Hürden und hohe Kostenbelastungen für Unternehmen verstärkt werden darf.

Konkrete Forderungen und Empfehlungen:

  1. Definition von KI:
    Die Wirtschaft fordert eine präzise und ausgewogene Definition von KI in den Leitlinien der Europäischen Kommission. Konventionelle IT-Systeme und Algorithmen ohne maschinelles Lernen oder Selbstoptimierung sollten nicht unter die KI-Definition fallen. Auch lineare Modelle, unterstützende Methoden aus dem Bereich der erklärbaren KI und etablierte statistische Methoden sollten ausgenommen werden.
  2. Risikodefinition unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes:
    Die Berücksichtigung des konkreten Einsatzzweckes einer KI-Anwendung und der Risikofilter nach Art. 6 Abs. 3 wird begrüßt. Es wird eine innovationsfreundliche Auslegung des Risikofilters gefordert, die das tatsächliche Risiko der Anwendung berücksichtigt.
  3. Vermeidung von Doppelregulierung:
    Das Papier fordert nachdrücklich, dass bei der Verzahnung der neuen Regelungen der KI-Verordnung mit bestehenden Regelungen darauf geachtet wird, Unternehmen keine unnötigen bürokratischen Hürden aufzuerlegen. Insbesondere sollten bereits normierte Anforderungen aus der DSGVO für die Datenschutz-Folgeabschätzung berücksichtigt werden, um eine Doppelung der Anforderungen zu verhindern. Zudem wird betont, dass eine Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen von großer Bedeutung ist, was sich nicht nur auf die DSGVO, sondern auch auf sektorspezifische Regulierungen bezieht.
  4. Einheitlichkeit der Regulierung in Europa:
    Von zentraler Bedeutung ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung der neuen Vorgaben in der gesamten EU. Es wird eindringlich davor gewarnt, dass unterschiedliche Auslegungen der Vorgaben in verschiedenen EU-Ländern zu einem “Flickenteppich” wie bei der EU-Datenschutzgrundverordnung führen könnten, was insbesondere die Innovationskraft von kleinen und mittelständischen Unternehmen hemmen würde.
  5. Angemessene Governance-Struktur:
    Das Papier fordert eine gut funktionierende Behördenstruktur mit fachkundigem Personal zur Überwachung der KI-Verordnung. Es wird empfohlen, auf bereits bestehende Aufsichtsstrukturen und nationale Zuständigkeitsverteilungen zurückzugreifen, um Doppelungen der Aufsichtstätigkeiten zu vermeiden. Eine Situation wie bei der DSGVO mit 17 unterschiedlichen Behörden auf Bundes- und Länderebene sollte unbedingt vermieden werden.
  6. Aufbau einer europäischen Governance:
    Die Rolle des AI-Office als Zentrum für KI-Expertise in der EU wird begrüßt. Es wird eine angemessene personelle Ausstattung und eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Institutionen, Experten und Stakeholdern gefordert. Auch für das AI-Board wird eine kohärente Umsetzung der KI-Verordnung zwischen den zuständigen nationalen Behörden als wichtig erachtet. Das Positionspapier empfiehlt zudem, weitere Stakeholder wie die Wirtschaft institutionell, z.B. über Beiräte oder zumindest über regelmäßige Austauschformate, in die Arbeit des AI-Board einzubinden.
  1. Leitlinien für die Anwendung der KI-Verordnung:
    Es wird ausdrücklich begrüßt, dass die EU-Kommission Leitlinien für die Anwendung der KI-Verordnung erlassen soll. Diese sollten praxisnah und einfach verständlich für Entwickler von KI sein, z.B. mit Checklisten und Step-by-Step-Anleitungen. Das Papier betont die Wichtigkeit, dass diese Leitlinien zeitnah vorliegen sollten, um offene Rechtsfragen zu klären und Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Neben den Leitlinien der Europäischen Kommission und des AI-Office wird auch erwähnt, dass die europäischen Normungskomitees mit der Erarbeitung von Standards beauftragt wurden, die eine wichtige Rolle bei der praktischen Umsetzung der KI-Verordnung spielen werden.
  2. Schutz von Urheberrechten:
    Das Papier betont die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums und der Urheberrechte bei der Entwicklung und Funktionalität generativer KI. Die in der KI-Verordnung festgelegte Nachweispflicht wird als entscheidend angesehen, um den Rechteinhabern die Wahrung ihrer Verfügungsrechte zu ermöglichen.
  3. Nationale Umsetzung:
    Das Positionspapier weist darauf hin, dass trotz der direkten Geltung der KI-Verordnung in den Mitgliedstaaten ein nationales Durchführungsgesetz für die Festlegung der Behördenstruktur und der Sanktionen erforderlich sein wird. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, dass der nationale Gesetzgeber keine verschärfenden Regelungen treffen sollte, die Unternehmen zusätzlich belasten würden (“Goldplating”). Zudem fordert das Papier, dass das nationale Umsetzungsgesetz die sektoralen Besonderheiten unbedingt berücksichtigen und bei der Benennung der national zuständigen Behörde mit Umsicht vorgehen sollte. Dies ist besonders wichtig für bereits regulierte und unter besonderer Aufsicht stehende Branchen.
  4. Erleichterungen für bestimmte Sektoren:
    Das Papier hebt hervor, dass der Gesetzgeber bereits Erleichterungen für KI-Anwendungen in bestimmten Bereichen, wie dem Banken- und Versicherungssektor, vorgesehen hat. Dies betrifft beispielsweise das Risikomanagement oder die Einrichtung des Qualitätsmanagementsystems. Gleichzeitig wird der Wunsch nach einer einheitlichen Sicht auf die grundsätzlichen Punkte der KI-Verordnung geäußert, da beispielsweise Anwendungen im Personalbereich unabhängig vom Unternehmenszweck sind. Dies zielt auf eine konsistente Anwendung der Verordnung über verschiedene Sektoren hinweg ab.
  5. Trainingsdaten für KI:
    Ein wichtiger Punkt, den das Papier explizit hervorhebt, ist die Forderung, dass es keine nationalen Sonderregelungen für die Verwendung von Trainingsdaten geben darf, die die Verwendung der trainierten KI-Modelle über Ländergrenzen hinweg erschweren oder gar unmöglich machen würden. Dies ist ein entscheidender Aspekt für die grenzüberschreitende Nutzung und Entwicklung von KI-Systemen und unterstreicht die Notwendigkeit eines einheitlichen europäischen Ansatzes.

Die deutsche Wirtschaft begrüßt die KI-Verordnung grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Schaffung eines regulatorischen Rahmens für KI in Europa. Gleichzeitig fordert sie eine sorgfältige und ausgewogene Umsetzung, die Innovation fördert und unnötige bürokratische Hürden vermeidet.

Das Positionspapier betont die Notwendigkeit einer einheitlichen, innovationsfreundlichen und rechtssicheren Umsetzung in der gesamten EU. Es warnt eindringlich vor Überregulierung und nationalen Alleingängen, die die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen beeinträchtigen könnten.

Die Forderungen und Empfehlungen des Papiers zielen darauf ab, das enorme Potenzial von KI für Wirtschaftswachstum und technologischen Fortschritt zu nutzen, ohne dabei den Schutz von Verbrauchern und geistigem Eigentum zu vernachlässigen. Sie unterstreichen die Komplexität der Thematik und die vielfältigen Aspekte, die bei der Umsetzung der Verordnung berücksichtigt werden müssen.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Position der deutschen Wirtschaft eine Balance zwischen Regulierung und Innovation anstrebt. Sie erkennt die Notwendigkeit eines regulatorischen Rahmens an, betont aber gleichzeitig die Wichtigkeit, diesen Rahmen so zu gestalten, dass er die Entwicklung und Anwendung von KI in Europa fördert, anstatt sie zu behindern. Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, wie erfolgreich diese Balance in der praktischen Umsetzung der KI-Verordnung erreicht werden kann.

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