EU AI-ActEU AI-Act

EU AI-Act: Am Dienstag, dem 21. Mai 2024, haben die EU-Staaten in Brüssel einem neuen Gesetz zugestimmt, das die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union strenger reglementiert. Das Gesetz, das in 20 Tagen in Kraft tritt, wird weltweit als das erste seiner Art angesehen und soll einen globalen Standard für die KI-Regulierung setzen. Besondere Beachtung finden dabei Anwendungen, die als besonders risikoreich eingestuft werden. Diese sollen entweder strengen Auflagen unterliegen oder ganz verboten werden.

Das musst Du wissen – EU AI-Act

  • Gesetzliche Grundlage: Erstes weltweit verbindliches KI-Gesetz, verabschiedet von der EU.
  • Inkraftritret: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt.
  • Ziel: Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Nicht-Diskriminierung und Umweltfreundlichkeit von KI-Systemen.
  • Überwachung: KI-Systeme müssen von Menschen überwacht werden.
  • Risikoreiche Anwendungen: Strenge Anforderungen für KI in kritischen Infrastrukturen, Bildungs- und Gesundheitswesen.
  • Verbote: Verbot von Social Scoring und Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen.
  • Gesichtserkennung: Grundsätzlich verboten, aber Ausnahmen für Sicherheitsbehörden.
  • Strafen: Sanktionen bei Verstößen, Beschwerden durch Privatpersonen möglich.

Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass KI-Systeme transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Die menschliche Überwachung von KI-Systemen ist ein zentraler Punkt, um zu verhindern, dass Technologien sich unkontrolliert entwickeln.

Einige KI-Anwendungen werden als besonders risikoreich eingestuft, beispielsweise jene in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen. Diese Anwendungen müssen strenge Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie keine Schäden verursachen.

Zu den verbotenen Anwendungen gehört das sogenannte Social Scoring, ein System, das aus China bekannt ist und das Verhalten von Bürgern bewertet. Auch die Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen wird untersagt.

Die Nutzung von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bleibt in der EU grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen für Polizei und andere Sicherheitsbehörden, die diese Technologie unter bestimmten Bedingungen weiterhin einsetzen dürfen. Diese Ausnahmen sollen die öffentliche Sicherheit gewährleisten, ohne die Privatsphäre der Bürger unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

Bundesdigitalminister Volker Wissing betonte die Notwendigkeit, bei einer sich schnell entwickelnden Technologie wie KI kontinuierlich nachzusteuern. Die neuen Regeln werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Unternehmen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen, die von den Mitgliedstaaten verhängt werden. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Verstöße bei nationalen Behörden zu melden, die dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

Fazit EU AI-Act

EU AI-Act: Die neuen EU-Regeln für Künstliche Intelligenz markieren einen bedeutenden Schritt in der globalen Regulierung dieser Technologie. Sie setzen einen Standard für Transparenz, Sicherheit und ethische Nutzung von KI. Obwohl risikoreiche Anwendungen strengen Kontrollen unterliegen und einige gänzlich verboten werden, bleiben wichtige Ausnahmen für die öffentliche Sicherheit bestehen. Die kontinuierliche Anpassung der Regelungen wird notwendig sein, um mit der schnellen Entwicklung der Technologie Schritt zu halten. Dies bietet sowohl Chancen für eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung von KI als auch Herausforderungen für die Durchsetzung und Anpassung der Vorschriften.

Reuters

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